|
1.
Früh eintreffende Schüler/innen können sich bei schlechtem Wetter
und in den Herbst- sowie Wintermonaten ab 7:30 Uhr „bis zum
ersten Gongzeichen“ im Forum aufhalten (Eingänge: von der
Morgenstraße oder vom Hof aus).
2.
Nach dem ersten Gongzeichen (vor der ersten Stunde und nach den
großen Pausen) begeben sich alle Schüler/innen unverzüglich in ihre
Klassenräume. Für das ordnungsgemäße Öffnen und Schließen der Klassenräume
ist in der Sek. I der Schlüsseldienst zuständig, während alle Fachräume
und die Kursräume der Sek. II durch die Fachlehrer geöffnet und
verschlossen werden.
3.
Jede/r Schüler/in ist für ihren/seinen Arbeitsplatz und dessen
Umgebung verantwortlich. Schäden sind unverzüglich der Klassenleitung oder
den Fachlehrern bzw. –lehrerinnen zu melden. Wer Mobiliar oder anderes
Schulinventar beschädigt oder zerstört, muss für diesen Schaden aufkommen
(der/die Erziehungsberechtigte/n wird/werden haftpflichtig gemacht). Diese
Regelung gilt auch für das Bemalen oder Besprühen von Möbeln, Wänden,
Fenstern usw.. Pausengetränke werden nicht mit in den Klassenraum
genommen.
4.
Nach Unterrichtsschluss sind in den Klassen- und Kursräumen die
Stühle hochzustellen und die Fenster (auch die Oberlichter) zu schließen.
Der jeweilige Raum wird in ordentlichem Zustand verlassen. Im
wöchentlichen Wechsel werden zwei Schüler/innen für den Ordnungsdienst im
Klassenzimmer bestimmt. Der Ordnungsdienst sorgt für die Sauberkeit der
Klassenzimmer.
5.
Die Fünf-Minuten-Pausen sind lediglich Übergangszeiten; die
Schüler/innen bleiben im Klassenraum oder wechseln, entsprechend dem
jeweiligen Stundenplan, in andere Räume. Zwei dazu bestimmte Schüler/innen
informieren sich täglich am Vertretungsplan (Glaskasten im Forum) und
teilen den Klassen die veröffentlichten Änderungen für den folgenden
Schultag mit.
6.
Die Schüler/innen haben zum Lehrerzimmer keinen Zutritt. Aus
organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, dass die Schüler/innen
selbst den Kopierer oder den Umdrucker der Verwaltung benutzen: In solchen
Fällen haben sie sich an den betreffenden Fachlehrer zu wenden.
7.
Während der großen Pause halten sich alle Schüler/innen auf den
Höfen auf. Für Schüler/innen der Sek. I stehen die Hofflächen des Gebäudes
an der Morgenstraße zur Verfügung, mit Ausnahme des Bereichs zwischen der
Morgenstraße und den Schulgebäuden. Den Schüler/innen der Sek. II steht
sowohl der Bereich zwischen der Morgenstraße und den Schulgebäuden als
auch der Hof zwischen Haus 6 und Haus 8 (zugleich Pausenhof der
Peter-Weiß-Gesamtschule) zur Verfügung. Schüler/innen der Sek. I, die im
Anschluss an die großen Pausen Unterricht im Haus 8 bzw. in der „Blauen
Turnhalle“ haben, können diesen Pausenhof benutzen. Ihnen ist die
Benutzung der Kletterwand an der „Blauen Halle“ erlaubt. In diesem
Fall können die Schultaschen vor dem jeweiligen Unterrichtsraum im Haus 8
und der Turnhalle abgestellt werden. In den großen Pausen können in der
Mensa Erfrischungen gekauft werden.
8.
In Regenpausen, die über die Lautsprecher bekannt gegeben werden,
begeben sich die Schüler/innen in die Flure und ins Forum, aus
Sicherheitsgründen kann ein Aufenthalt in den Treppenhäusern und in den
Klassenräumen nicht gestattet werden.
9.
Die „Feuertreppe“ zum Hof darf nur bei unmittelbarer
Gefahr oder bei Alarmproben benutzt werden, nicht aber als normaler
Ausgang oder als Aufenthaltsbereich während der Pausen.
10.
Schülerinnen und Schüler der Sek. I ist das Verlassen des
Schulgeländes und der ausgewiesenen Aufsichtsbereiche (siehe Punkt 7)
während der Schulzeit nicht gestattet; unberechtigtes Verlassen hebt den
Versicherungsschutz auf.
11.
Jeder
ist für die Sauberkeit auf den Höfen, den Fluren und in den
Treppen-häusern mitverantwortlich; Papiere und andere Abfälle gehören in
die Abfall-behälter. Schüler/innen, die sich nicht an diese Pflicht zur
Ordnung halten, können von der Schulleitung zu besonderen
Reinigungsdiensten herange-zogen werden.
12.
Das Befahren der Hofflächen und Wege innerhalb des Schulzentrums
(mit Fahrrädern, Mofas, Skateboards usw.) ist grundsätzlich untersagt.
13.
Das Rauchen auf dem Schulhof ist grundsätzlich untersagt.
Zum Rauchen berechtigte Schülerinnen und Schüler (dies sind Schülerinnen
und Schüler der Sek. II, sofern sie 18 Jahre alt sind, oder Schülerinnen
und Schüler der Sek. II im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, sofern sie
eine schriftliche Erlaubnis beider Erziehungsberechtigten nachweisen
können) tun dies auf dem dazu ausgewiesenen Bereich zwischen dem
Schulgebäude und der Morgenstraße. Dieser erstreckt sich ausgehend vom
Grenzzaun der Sitzbänke in Verlängerung dieses Raumes bis zur ersten
Laterne
Nach § 54 Abs. 5 des Schulgesetzes NRW sind Ausschank und Verzehr von
alkoholischen Getränken auf dem Schulgelände sowie im Rahmen schulischer
Veranstaltungen außerhalb der Schule nicht gestattet.
Abweichend davon, kann es bei schulischen außerunterrichtlichen
Veranstaltungen erlaubt sein, seitens des Veranstalters Getränke mit
geringem Alkoholgehalt an Oberstufenschüler und Erwachsene zu deren
persönlichem Verzehr auszuschenken. Dazu ist zuvor die Genehmigung durch
den Schulleiter einzuholen. Bei Schulfahrten kann Oberstufenschülern der
Verzehr von Getränken mit geringem Alkoholgehalt von den Fahrtenleitern
erlaubt werden.
14.
Fahrräder, Mofas, Mopeds, Motorräder und Autos werden in den ausgewiesenen
Parkbereichen abgestellt. Der Autoparkplatz neben dem Gebäude an der
Morgenstraße steht nur den Bediensteten der Schule zur Verfügung.
15.
Im
Projekt „unit21.de“ gilt für das Pestalozzi-Gymnasium die
„unit21-Nutzungsverein-barung“ vom 18.04.2005
gez. Helmut Schorlemmer
Schulleiter PGU
|