Berichte über zurückliegende Ereignisse finden Sie evtl. im Archiv!

 

 

 

Schulordnung

- Stand: 26. 3. 2007 -

1.      Früh eintreffende Schüler/innen können sich bei schlechtem Wetter und in den Herbst- sowie Wintermonaten ab 7:30 Uhr „bis zum ersten Gongzeichen“ im Forum aufhalten (Eingänge: von der Morgenstraße oder vom Hof aus).

2.      Nach dem ersten Gongzeichen (vor der ersten Stunde und nach den großen Pausen) begeben sich alle Schüler/innen unverzüglich in ihre Klassenräume. Für das ordnungsgemäße Öffnen und Schließen der Klassenräume ist in der Sek. I der Schlüsseldienst zuständig, während alle Fachräume und die Kursräume der Sek. II durch die Fachlehrer geöffnet und verschlossen werden.

3.      Jede/r Schüler/in ist für ihren/seinen Arbeitsplatz und dessen Umgebung verantwortlich. Schäden sind unverzüglich der Klassenleitung oder den Fachlehrern bzw. –lehrerinnen zu melden. Wer Mobiliar oder anderes Schulinventar beschädigt oder zerstört, muss für diesen Schaden aufkommen (der/die Erziehungsberechtigte/n wird/werden haftpflichtig gemacht). Diese Regelung gilt auch für das Bemalen oder Besprühen von Möbeln, Wänden, Fenstern usw.. Pausengetränke werden nicht mit in den Klassenraum genommen.

4.      Nach Unterrichtsschluss sind in den Klassen- und Kursräumen die Stühle hochzustellen und die Fenster (auch die Oberlichter) zu schließen. Der jeweilige Raum wird in ordentlichem Zustand verlassen. Im wöchentlichen Wechsel werden zwei Schüler/innen für den Ordnungsdienst im Klassenzimmer bestimmt. Der Ordnungsdienst sorgt für die Sauberkeit der Klassenzimmer.

5.      Die Fünf-Minuten-Pausen sind lediglich Übergangszeiten; die Schüler/innen bleiben im Klassenraum oder wechseln, entsprechend dem jeweiligen Stundenplan, in andere Räume. Zwei dazu bestimmte Schüler/innen informieren sich täglich am Vertretungsplan (Glaskasten im Forum) und teilen den Klassen die veröffentlichten Änderungen für den folgenden Schultag mit.

6.      Die Schüler/innen haben zum Lehrerzimmer keinen Zutritt. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, dass die Schüler/innen selbst den Kopierer oder den Umdrucker der Verwaltung benutzen: In solchen Fällen haben sie sich an den betreffenden Fachlehrer zu wenden.

7.      Während der großen Pause halten sich alle Schüler/innen auf den Höfen auf. Für Schüler/innen der Sek. I stehen die Hofflächen des Gebäudes an der Morgenstraße zur Verfügung, mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Morgenstraße und den Schulgebäuden. Den Schüler/innen der Sek. II steht sowohl der Bereich zwischen der Morgenstraße und den Schulgebäuden als auch der Hof zwischen Haus 6 und Haus 8 (zugleich Pausenhof der Peter-Weiß-Gesamtschule) zur Verfügung. Schüler/innen der Sek. I, die im Anschluss an die großen Pausen Unterricht im Haus 8 bzw. in der „Blauen Turnhalle“ haben, können diesen Pausenhof benutzen. Ihnen ist die Benutzung der Kletterwand an der „Blauen Halle“ erlaubt. In diesem Fall können die Schultaschen vor dem jeweiligen Unterrichtsraum im Haus 8 und der Turnhalle abgestellt werden. In den großen Pausen können in der Mensa Erfrischungen gekauft werden.

8.      In Regenpausen, die über die Lautsprecher bekannt gegeben werden, begeben sich die Schüler/innen in die Flure und ins Forum, aus Sicherheitsgründen kann ein Aufenthalt in den Treppenhäusern und in den Klassenräumen nicht gestattet werden.

9.      Die Feuertreppe“ zum Hof darf nur bei unmittelbarer Gefahr oder bei Alarmproben benutzt werden, nicht aber als normaler Ausgang oder als Aufenthaltsbereich während der Pausen.

10.  Schülerinnen und Schüler der Sek. I ist das Verlassen des Schulgeländes und der ausgewiesenen Aufsichtsbereiche (siehe Punkt 7) während der Schulzeit nicht gestattet; unberechtigtes Verlassen hebt den Versicherungsschutz auf.

11.  Jeder ist für die Sauberkeit auf den Höfen, den Fluren und in den Treppen-häusern mitverantwortlich; Papiere und andere Abfälle gehören in die Abfall-behälter. Schüler/innen, die sich nicht an diese Pflicht zur Ordnung halten, können von der Schulleitung zu besonderen Reinigungsdiensten herange-zogen werden.

12.  Das Befahren der Hofflächen und Wege innerhalb des Schulzentrums (mit Fahrrädern, Mofas, Skateboards usw.) ist grundsätzlich untersagt.

13.  Das Rauchen auf dem Schulhof ist grundsätzlich untersagt.
Zum Rauchen berechtigte Schülerinnen und Schüler (dies sind Schülerinnen und Schüler der Sek. II, sofern sie 18 Jahre alt sind, oder Schülerinnen und Schüler der Sek. II im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, sofern sie eine schriftliche Erlaubnis beider Erziehungsberechtigten nachweisen können) tun dies auf dem dazu ausgewiesenen Bereich zwischen dem Schulgebäude und der Morgenstraße. Dieser erstreckt sich ausgehend vom Grenzzaun der Sitzbänke in Verlängerung dieses Raumes bis zur ersten Laterne

Nach § 54 Abs. 5 des Schulgesetzes NRW sind Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken auf dem Schulgelände sowie im Rahmen schulischer Veranstaltungen außerhalb der Schule nicht gestattet.
Abweichend davon, kann es bei schulischen außerunterrichtlichen Veranstaltungen erlaubt sein, seitens des Veranstalters Getränke mit geringem Alkoholgehalt an Oberstufenschüler und Erwachsene zu deren persönlichem Verzehr auszuschenken. Dazu ist zuvor die Genehmigung durch den Schulleiter einzuholen. Bei Schulfahrten kann Oberstufenschülern der Verzehr von Getränken mit geringem Alkoholgehalt von den Fahrtenleitern erlaubt werden.

14.  Fahrräder, Mofas, Mopeds, Motorräder und Autos werden in den ausgewiesenen Parkbereichen abgestellt. Der Autoparkplatz neben dem Gebäude an der Morgenstraße steht nur den Bediensteten der Schule zur Verfügung.

15.  Im Projekt „unit21.de“ gilt für das Pestalozzi-Gymnasium die „unit21-Nutzungsverein-barung“ vom 18.04.2005

gez. Helmut Schorlemmer
Schulleiter PGU

 

[ zurück zur Homepage ]

 

 



Hier einige Links


Gegen Rechts

Besucher seit dem 11.04.2002